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Neu in der Schweiz? Wissenswertes zur Autoversicherung

 

In Deutschland erhalten Autoschilder Ihre Gültigkeit, indem sie mit einer Versicherungsmarke beklebt werden. Die Schweiz kennt da eine andere Vorgehensweise.

 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz vorübergehend oder endgültig aufgeben und sich in der Schweiz niederlassen, brauchen Sie für Ihr Auto eine Schweizer Zulassung. Für diese Zulassung sind die Kantone zuständig, was optisch an den beiden Buchstaben am Anfang der Autoschilder zu erkennen ist. Wohnen Sie im Kanton Zürich wird auf dem Schild ein ZH stehen, als Sankt Galler bekommen Sie ein SG vorangestellt. Wir haben für Sie die drei wichtigsten Punkte zusammengestellt, worauf Sie beim Umzug in die Schweiz achten müssen - das gilt übrigens auch für Fahrzeuge, die sie aus dem fremden Land mitbringen. Informieren Sie sich an Ihrem bisherigen Wohnort, wie bei der Abgabe der Autoschilder vorzugehen ist.

 

Auto zulassen. Um ein Auto in Verkehr zu setzen, brauchen Sie Nummernschilder. Diese werden Ihnen nur ausgehändigt, wenn Sie für das fragliche Fahrzeug einen Haftpflichtversicherung vorweisen können. Sie müssen deshalb zuerst eine solche abschliessen - am besten suchen Sie sich einen möglichst günstigen Anbieter aus, indem Sie den Prämienrechner verwenden. Bereits mit wenigen Klicks sind Sie im Besitz der schriftlichen Bestätigung - sie können das Auto "einlösen", wie umgangssprachlich gesagt wird.

 

Abgastest. Jedes eingelöste Auto muss von Zeit zu Zeit einem Abgastest unterzogen werden. Einen solchen gibt es bereits ab 30 Franken bei fast jeder Autowerkstatt zu haben. Eine selbstklebende Vignette, sowie der Eintrag in ein entsprechendes Formular bestätigen den Test. Ohne diesen Test kann Ihr Auto bei einer Polizei-Kontrolle sofort aus dem Verkehr gezogen werden!

 

Autobahnvignette. Das Befahren Schweizerischer Autobahnen ist Gebührenpflichtig. Die entsprechende Vignette kann an Poststellen, Kiosken, ämtern, Polizeistellen und in zahlreichen grenznahen Einkaufsläden bezogen werden. Werden Sie ohne Vignette erwischt, droht eine Busse von 200 Franken.