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  • Generali Hausrat & Haftpflicht
  • Zurich Privathaftpflichtversicherung
  • AXA Hausratversicherung und Privathaftpflichtversicherung

 

Informationen zur Hausrat- & Privathaftpflichtversicherung

 

Eine private Haftpflichtversicherung ist unerlässlich, wenn man im Umgang mit dem täglichen Leben nicht auf böse Überraschungen treffen will. Ein unbeabsichtigt zerstörte Vase, eine Scheibe die zu Bruch geht. Besonders wenn Drittpersonen geschädigt werden, mit denen eine friedliche Einigung nicht möglich ist, kann’s teuer werden. Eigene Wertgegenstände sind dabei aber nicht versichert, weshalb die Versicherungsbranche Haftpflicht und Hausrat in vielen Fällen als Kombiangebot offerieren. Die Kombination beider Versicherung bringt den grossen Vorteil, dass in Zweifelsfällen, ein und die selbe Versicherung zuständig ist. Bei einzelnen Ereignissen müssen sich mehrere Versicherungen dem Fall annehmen – da ist es für den Versicherten von grossem Nutzen, wenn sich ein verlässlicher Versicherungspartner um die Angelegenheit kümmert.

 

Ein Beispiel: Beim Treppensteigen rutscht eine Mutter über einen Farbstift. Sie versucht sich am Holzgeländer zu halten, das aber nachgibt. Sie verletzt sich und lässt dabei die eigene Vase fallen und auch ein iPod wird zerstört, den sie sich von der Nachbarin ausgeliehen hatte. Hier kommen mehrere Versicherungen in die Zahlpflicht – Mit einer kombinierten Haftpflicht- und Hausratversicherung wird der Mutter aber einiges an Papierkram erspart, denn die Versicherungen sprechen sich untereinander ab, wer für den Schaden aufzukommen hat.

 

Die Hausratversicherung wird für Schäden am eigenen Hab und Gut aufkommen. Sie ist ausserdem da, wenn Sie Opfer eines Diebstahls werden, oder wenn Ihre Sachen durch Unbekannte beschädigt werden. Die Haftpflicht dagegen wird sich um Ihre Angelegenheit kümmern, wenn Sie für einen Schaden an Dritten verantwortlich sind. In oben beschriebenen Fall wird der Nachbarin das elektronische Gerät von der Haftpflicht ersetzt, die eigene Vase wird von der Hausratversicherung bezahlt und zuletzt erledigt die Unfallversicherung die Folgen des Sturzes. Zu beachten gilt, dass Versicherungsleistungen im Allgemeinen nicht, oder nur zum Teil erbracht werden, wenn Schäden durch Fahrlässigkeit entstehen, oder der Versicherte mutwillig einen Schaden verursacht.

 

Die kombinierte Hausrat- und Haftpflichtversicherung ist  in der Schweiz die am meisten verbreitete freiwillige Versicherungsart. Wenn auch Sie sich für diesen umfangreichen und wirklich nutzbringenden Schutz interessieren, oder prüfen möchten, ob der derzeitige Schutz für weniger Prämien zu haben ist, nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Vergleichs-Offerte oder Beratung.

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