Eine Hausrat-/Privathaftpflichtversicherung ist günstig - ab ca. CHF 250.- / Jahr!
Die Hausratversicherung und Privathaftpflichtversicherung wird in der Regel in einem Packet zusammen angeboten. Die Versicherungsprämie richtet sich nach Alter, Haushaltsgrösse, Immobilie, Sachwerte und weitere Detailangaben. Für ein passendes Angebot können Sie eine unverbindliche Offerte oder Beratung durch einen Versicherungsexperten anfordern. Offertanfrage
15.04.2011 Nutzen Sie unseren neuen Rechner und prüfen Sie jetzt die Prämienersparnis: >> Weiter zum Krankenkassenvergleich <<


Nicht immer ist klar, welche Versicherung für ein bestimmtes Ereignis zuständig ist. Für Sie einfacher wird es, wenn Sie im Besitz einer kombinierten Haftpflicht- und Hausratversicherung sind. Die ähnlichkeit der beiden Produkte erlaubt es im Schadensfall, alles über die gleiche Versicherung laufen zu lassen. Das erspart Ihnen nicht nur Umstände, sondern macht sich auch bei den Prämien bemerkbar. Damit Sie trotzdem wissen, was die beiden Versicherung machen, haben wir eine kleine Aufstellung für Sie bereitgestellt:
Die private Haftpflichtversicherung
- Bitte verwechseln Sie die private Haftpflicht nicht mit der Auto-Haftpflicht. Während für ein Auto zwingend eine solche Versicherung abgeschlossen werden muss, ist die Privat-Haftpflicht eine freiwillige Versicherung.
- Privat bedeutet in diesem Fall auch persönlich. Wenn Sie Ihre Familie ebenfalls versichern möchten, müssen Sie dies der Versicherung mitteilen. Oft werden die Prämien dadurch nur leicht höher, einige Versicherungen kennen sogar die Familien-Haftpflicht Versicherung, bei der neben Familienmitgliedern sogar Hausangstellte (Putzfrau, Haushälterin usw.) während der Arbeit versichert ist.
- Für Mieter empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung ganz besonders. In einer Mietwohnung befinden sich nämlich zahlreiche Einrichtungsgegenstände die dem Vermieter gehören (elektronische Geräte, Teppiche, Bodenbeläge usw.) und bei deren Beschädigung Sie haftbar gemacht werden können.
- Eine Haftpflicht ist keine Rechtsschutzversicherung. Dennoch wird diese in Ihrem Namen Partei ergreifen, wenn zu Unrecht Forderungen an Sie gestellt werden. Geht beispielsweise eine Scheibe zu Bruch und der Vermieter verlangt von Ihnen, diese zu ersetzen, wird die Haftpflichtversicherung Ihnen helfen, sofern Sie für den Bruch nicht verantwortlich gemacht werden können und demnach gar nicht haftbar sind.
Die Hausratversicherung
- Versichert sind alle Gegenstände in Ihrem Haushalt, auch jene der Familienangehörigen. Werden Computer, Kleider oder andere Kostbarkeiten bei einem Brand zerstört oder bei einem Einbruch entwendet, werden die Gegenstände zum Neuwert ersetzt. Einige wenige Versicherungen bezahlen bei gewissen Gebrauchsgegenständen nur den Zeitwert.
- Tritt ein Ereignis ein, muss man pro Fall einen Selbstbehalt von 200 Franken bezahlen. Kleinere Schäden sind daher eher nicht zu melden - Weil Versicherungen einen Prämien-Bonus gewähren, wenn Sie ohne Schaden bleiben, empfiehlt es sich Schäden bis 200 Franken ohnehin selber zu bezahlen.
- Versichert ist Ihr ganzes Hab und Gut, bis zur kumulierten Summe, die Sie bei Vertragsabschluss angegeben haben. Wählen Sie keine zu kleine Versicherungssumme, denn keine Versicherung wird den maximalen Betrag überschreiten. Auch eine zu Hohe Summe ist nicht ratsam, denn auf diese Weise steigt die Prämie.
- Wertsachen werden nicht unbegrenzt ersetzt, ausgenommen Sie geben diese beim Vertragsabschluss explizit an. Allerdings steigt auf diese Weise die Prämie an. Bewahren Sie Wertgegenstände lieber im Banksafe auf, oder an einem anderen sicheren Ort. Barwerte werden oft nur bis 5'000 Franken ersetzt, Schmuck bis maximal 30'000 Franken.
- Ebenfalls zum Hausrat gehört Fahrrad, Skier oder im Auto mitgeführte Effekten. Achten Sie darauf, dass diese Gegenstände angemessen gesichert sein müssen, so gehört ein Velo immer abgeschlossen und Skis dürfen nicht unbeaufsichtigt herumstehen.
Wenn Sie Ansprüche an Ihre Versicherung stellen, denken Sie daran, dass bei grobfahrlässiger Handlung, oder wenn Sie absichtlich Dritten Schaden zufügen, die Versicherung nicht oder nur teilweise bezahlen wird.