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Informationen zur Zusatzversicherung (VVG)

 

Besteht für die Grundversicherung eine Vertragspflicht, so ist bei den Zusatzversicherungen alles freiwillig. Sie müssen sich nicht zusätzlich versichern und die Versicherung darf Sie ohne Begründung ablehnen, respektive, sie darf zusätzliche Informationen über Ihren Gesundheitszustand einholen, um das finanzielle Risiko abschätzen zu können.

Eine Zusatzversicherung empfiehlt sich, wenn Sie besondere Leistungen in Sachen Komfort (Einzelzimmer), freie Spitalwahl (in der Grundversicherung müssen Sie im Wohnkanton hospitalisiert werden), oder alternative Medikation mitversichern wollen. Auch Zahnversicherungen können abgeschlossen werden, Pflegezusätze, Kuraufenthalte und zahlreiche weitere Sonderwünsche. Die Angebotspalette ist nicht nur breit, sondern relativ unübersichtlich. Um Ordnung zu schaffen, wurde das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ins Leben gerufen. In diesem werden alle Pflichten der Versicherungen festgehalten. Da sich Angebote und Preise am Markt orientieren, können Prämien sehr individuell gestaltet werden. Prüfen Sie die Angebote einer jeden Versicherung, um erstens, das für Sie passende Angebot zu finden und zweitens, die preisgünstigste Versicherung abzuschliessen. Für die Wahl der Zusatzversicherung ist es sinnvoll, einen Fachmann beizuziehen.

 

Rechte und Pflichten

Grundsätzlich darf die Versicherung neue Verträge im Rahmen des VVG jederzeit ablehnen. Bei bestehenden Verträgen darf Sie die Versicherung aber nicht ohne weiteres kündigen. Sind Sie Ihrer Pflicht nachgekommen und wird ein Vertrag gegen Ihren Willen aufgelöst, ist dieses Vorgehen missbräuchlich.

Kündigungen sind nur erlaubt, wenn Sie es versäumen die Prämien ordentlich zu bezahlen, oder wenn Sie der Versicherung bezüglich Krankheitsgeschichte wesentliche Informationen verschwiegen haben.

Es ist für Sie in diesem Zusammenhang sehr wichtig zu wissen, dass Sie beim Wechsel der Zusatzversicherungen zu einer anderen Krankenkasse, immer zuerst die schriftliche Bestätigung abwarten müssen dort auch aufgenommen zu werden, bevor Sie bestehende Verträge kündigen.

Im Gegensatz zur Grundversicherung gelten bei der Zusatzversicherung andere Kündigungstermine. Private Verträge können im Normalfall per Ende Jahr unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist beendet werden. Lesen Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen Ihrer bisherigen Versicherung durch. Möglicherweise ist eine längere oder kürzere Frist vermerkt, oder Sie können sogar unterjährig kündigen.

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